Mein Honorar beträgt 70 € für eine Behandlungseinheit von ca. 50 Minuten. In einem unverbindlichem Vorgespräch können Sie mir Ihr Anliegen ausführlich schildern und lernen meine Arbeitsweise kennen. Mein Honorar für ein Vorgespräch beträgt 30 €.
Psychotherapie gemäß dem Heilpraktikergesetz (HPG) kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In Ausnahmefällen können Sie die Kosten von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Psychotherapie (HPG) entsprechend den jeweiligen Tarifen und individuellen Vertragsbedingungen. Ihr Versicherungsunternehmen kann Ihnen hierzu die für Sie wichtigen Informationen geben.
Die Vorteile für Sie als Klient/in in einer Privatpraxis sind:
… Psychotherapeuten mit Kassenzulassung haben oft Wartezeiten von mehreren Monaten. In der Regel kann ich Ihnen kurzfristig einen Termin anbieten. Und das nicht nur zu den üblichen Bürozeiten, sondern bei Bedarf auch abends oder am Wochenende.
… Es gibt mittlerweile viele unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind jedoch nur drei Verfahren zugelassen, nämlich Psychoanalytische-, Tiefenpsychologisch fundierte-, und Verhaltenstherapie. Für viele Menschen eignen sich jedoch andere Wege wie Gestaltherapie, Künstlerische Therapien oder körperorientierte Psychotherapie besser.
… Die Voraussetzung für eine Psychotherapie über die gesetzlichen Kassen ist eine Diagnose mit Krankheitswert gemäß ICD-10. Darüber werden Daten angelegt, auf die unter anderem diverse Versicherungsunternehmen gegebenenfalls zugreifen können – beispielsweise in Zusammenhang mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung oder einer Berufsunfähigkeitversicherung. Auch eine bevorstehende Verbeamtung könnte nicht mehr ohne weiteres möglich sein.
… Über die Dauer und Intensität der Behandlung entscheiden Sie selbst, und kein Gutachter einer Versicherung.

Honorar
Mein Honorar beträgt 70 € für eine Behandlungseinheit von ca. 50 Minuten. In einem unverbindlichem Vorgespräch können Sie mir Ihr Anliegen ausführlich schildern und lernen meine Arbeitsweise kennen. Mein Honorar für ein Vorgespräch beträgt 30 €.
Psychotherapie gemäß dem Heilpraktikergesetz (HPG) kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In Ausnahmefällen können Sie die Kosten von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Psychotherapie (HPG) entsprechend den jeweiligen Tarifen und individuellen Vertragsbedingungen. Ihr Versicherungsunternehmen kann Ihnen hierzu die für Sie wichtigen Informationen geben.
Die Vorteile für Sie als Klient/in in einer Privatpraxis sind:
… Psychotherapeuten mit Kassenzulassung haben oft Wartezeiten von mehreren Monaten. In der Regel kann ich Ihnen kurzfristig einen Termin anbieten. Und das nicht nur zu den üblichen Bürozeiten, sondern bei Bedarf auch abends oder am Wochenende.
… Es gibt mittlerweile viele unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind jedoch nur drei Verfahren zugelassen, nämlich Psychoanalytische-, Tiefenpsychologisch fundierte-, und Verhaltenstherapie. Für viele Menschen eignen sich jedoch andere Wege wie Gestaltherapie, Künstlerische Therapien oder körperorientierte Psychotherapie besser.
… Die Voraussetzung für eine Psychotherapie über die gesetzlichen Kassen ist eine Diagnose mit Krankheitswert gemäß ICD-10. Darüber werden Daten angelegt, auf die unter anderem diverse Versicherungsunternehmen gegebenenfalls zugreifen können – beispielsweise in Zusammenhang mit einer privaten Krankenzusatzversicherung oder einer Berufsunfähigkeitversicherung. Auch eine bevorstehende Verbeamtung könnte nicht mehr ohne weiteres möglich sein.
… Über die Dauer und Intensität der Behandlung entscheiden Sie selbst, und kein Gutachter einer Versicherung.