Honorar
Mein Honorar beträgt für ein psychotherapeutisches Erstgespräch sowie für eine Behandlungseinheit von 50 Minuten jeweils 100 €. In dem für Sie unverbindlichen Erstgespräch können Sie mir Ihr Anliegen ausführlich schildern und lernen meine Arbeitsweise kennen. Auf dieser Grundlage können Sie sich dann entscheiden, ob Sie eine Therapie bei mir beginnen möchten.
Für Paartherapie beträgt mein Honorar 120 € für das Erstgespräch und die Therapiesitzungen zu jeweils 50 Minuten.
Wenn Sie ein Coaching möchten, stelle ich Ihnen dafür 119 € (100 € plus 19% Mwst.) pro 50-minütiger Sitzung in Rechnung.
Für eine Sitzung á 50 Min. Stimme & Performance beträgt das Honorar ebenso 119 € (100 € plus 19% Mwst.).
Psychotherapie gemäß dem Heilpraktikergesetz (HPG) kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In Ausnahmefällen können Sie die Kosten von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.
Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, welche die Leistungen von Heilpraktikern einschließt, wäre hierdurch je nach Tarif eine Übernahme meiner Behandlungskosten möglich.
Ihre Private Vollversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Psychotherapie (HPG) entsprechend den jeweiligen Tarifen und individuellen Vertragsbedingungen. Ihr Versicherungsunternehmen kann Ihnen hierzu die für Sie wichtigen Informationen geben.
Die Leistungen für Paartherapie und für Coaching sowie für Stimme & Performance werden grundsätzlich weder von der Gesetzlichen Krankenversicherung noch von den Privaten Krankenkassen übernommen.
Falls Sie jedoch an einer Stimmstörung leiden und von einem Arzt ein Privatrezeptfür logopädische Stimmtherapie erhalten, werden die Kosten in der Regel von Ihrer Privatversicherung übernommen.
Wenn Sie aktuell in einer finanziell schwierigen Lebenssituation sind, kann ich Ihnen für diese Zeit ein angepasstes Honorar anbieten. Gerne können wir das im persönlichen Erstgespräch klären.
Die Vorteile für Sie als Klient/in in einer Privatpraxis sind:
… Psychotherapeuten mit Kassenzulassung haben oft Wartezeiten von mehreren Monaten. In der Regel kann ich Ihnen kurzfristig einen Termin anbieten. Und das nicht nur zu den üblichen Bürozeiten, sondern bei Bedarf auch abends oder am Wochenende.
… Es gibt mittlerweile viele unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind jedoch nur vier Verfahren zugelassen, nämlich Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie. Für viele Menschen eignen sich jedoch andere Wege wie Gestaltherapie, Künstlerische Therapien oder körperorientierte Psychotherapie besser.
… Die Voraussetzung für eine Psychotherapie über die gesetzlichen Kassen ist eine Diagnose mit Krankheitswert gemäß ICD-10. Darüber werden Daten angelegt, auf die unter anderem diverse Versicherungsunternehmen gegebenenfalls zugreifen können – beispielsweise in Zusammenhang mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung oder einer Berufsunfähigkeitversicherung. Auch eine bevorstehende Verbeamtung könnte nicht mehr ohne weiteres möglich sein.
… In einer Privatpraxis besteht absolute Vertraulichkeit und Diskretion. Es werden keinerlei Daten an Versicherungsunternehmen, Gutachter oder sonstige dritte Personen weitergegeben.
… Über die Dauer und Intensität der Behandlung entscheiden Sie selbst, und kein Gutachter einer Versicherung.