Honorar der Psychotherapie

Honorar


Mein Honorar beträgt für ein Erstgespräch sowie für eine Behandlungseinheit von 50 Minuten jeweils 92,50 €. In dem für Sie unverbindlichen Erstgespräch können Sie mir Ihr Anliegen ausführlich schildern und lernen meine Arbeitsweise kennen.

Psychotherapie gemäß dem Heilpraktikergesetz (HPG) kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In Ausnahmefällen können Sie die Kosten von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.

Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, welche die Leistungen von Heilpraktikern einschließt, wäre hierdurch je nach Tarif eine Übernahme meiner Behandlungskosten möglich.

Ihre Private Vollversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Psychotherapie (HPG) entsprechend den jeweiligen Tarifen und individuellen Vertragsbedingungen. Ihr Versicherungsunternehmen kann Ihnen hierzu die für Sie wichtigen Informationen geben.

Wenn Sie aktuell in einer finanziell schwierigen Lebenssituation sind, kann ich Ihnen für diese Zeit ein angepasstes Honorar anbieten.

Die Vorteile für Sie als Klient/in in einer Privatpraxis sind:

… Psychotherapeuten mit Kassenzulassung haben oft Wartezeiten von mehreren Monaten. In der Regel kann ich Ihnen kurzfristig einen Termin anbieten. Und das nicht nur zu den üblichen Bürozeiten, sondern bei Bedarf auch abends oder am Wochenende.

… Es gibt mittlerweile viele unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind jedoch nur vier Verfahren zugelassen, nämlich Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie. Für viele Menschen eignen sich jedoch andere Wege wie Gestaltherapie, Künstlerische Therapien oder körperorientierte Psychotherapie besser.

… Die Voraussetzung für eine Psychotherapie über die gesetzlichen Kassen ist eine Diagnose mit Krankheitswert gemäß ICD-10. Darüber werden Daten angelegt, auf die unter anderem diverse Versicherungsunternehmen gegebenenfalls zugreifen können – beispielsweise in Zusammenhang mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung oder einer Berufsunfähigkeitversicherung. Auch eine bevorstehende Verbeamtung könnte nicht mehr ohne weiteres möglich sein.

… In einer Privatpraxis besteht absolute Vertraulichkeit und Diskretion. Es werden keinerlei Daten an Versicherungsunternehmen, Gutachter oder sonstige dritte Personen weitergegeben.

… Über die Dauer und Intensität der Behandlung entscheiden Sie selbst, und kein Gutachter einer Versicherung.